Hidden Design Champion – Nils Enders-Brenner
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Webdesign-, Webentwicklungs- und damit zusammenhängende Beratungsleistungen zwischen
Nils Enders-Brenner
Hidden Design Champion
Luswiese 6
82327 Tutzing
Deutschland
E-Mail: business@designernils.com
– nachfolgend „Auftragnehmer" –
und dem jeweiligen Vertragspartner
– nachfolgend „Auftraggeber" –
soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B-Geschäftsverkehr). Leistungen an Verbraucher (§ 13 BGB) werden nicht erbracht.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Diese AGB gelten in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich des professionellen Webdesigns und der Webentwicklung, insbesondere für mittelständische Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes. Das konkrete Leistungsspektrum umfasst je nach beauftragtem Paket:
- Website Performance Audit: Analyse der bestehenden Website des Auftraggebers hinsichtlich Performance, Conversion-Optimierung und strategischer Positionierung; Erstellung eines schriftlichen Auditberichts mit konkreten Handlungsempfehlungen.
- Revenue Website Sprint: Strategische Konzeption, gestalterische und technische Umsetzung sowie Launch einer neuen oder grundlegend überarbeiteten Website auf Basis von WordPress mit Divi-Theme; inklusive vereinbarter Inhalte, Seitenstruktur und Optimierungsmaßnahmen.
- Continuous Optimization Retainer: Laufende Optimierung, Pflege, Weiterentwicklung und Conversion-Optimierung der Website des Auftraggebers auf monatlicher Basis.
2.2 Der genaue Umfang der jeweils geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die darin bezeichneten Leistungen. Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrages und können gesondert beauftragt und vergütet werden.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen als selbstständiger Freiberufler. Er ist nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert und unterliegt keinen Weisungen hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Leistungserbringung, soweit nichts anderes vereinbart wird.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Angebot: Angebote des Auftragnehmers sind grundsätzlich freibleibend und stellen keine bindenden Angebote im Rechtssinne dar, sondern eine Aufforderung zur Auftragserteilung (invitatio ad offerendum).
3.2 Auftragserteilung: Der Auftraggeber erteilt den Auftrag durch schriftliche Auftragserteilung per E-Mail oder Unterzeichnung des Projektvertrags. Die Auftragserteilung gilt als verbindliches Angebot des Auftraggebers.
3.3 Auftragsbestätigung: Der Vertrag kommt erst zustande mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer per E-Mail. Schweigen gilt nicht als Annahme. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3.4 Vorrang von Individualvereinbarungen: Individuelle Projektvereinbarungen, die zwischen den Parteien schriftlich getroffen werden (z. B. gesonderter Projektvertrag, Leistungsbeschreibung, Statement of Work), gehen diesen AGB vor.
3.5 Bei US-amerikanischen oder international ansässigen Auftraggebern kann der Vertragsschluss ergänzend durch ein separates schriftliches Projektdokument formalisiert werden.
§ 4 Leistungsumfang
4.1 Website Performance Audit (Einmalleistung)
Der Website Performance Audit umfasst:
- Analyse der aktuellen Website des Auftraggebers anhand vereinbarter Kriterien (Ladezeit, technische Performance, Conversion-Punkte, SEO-Grundlagen, strategische Positionierung)
- Erstellung eines schriftlichen Auditberichts (PDF) mit priorisierten Handlungsempfehlungen
- Einmaliges Abschlussgespräch per Zoom (Dauer: ca. 60 Minuten) zur Besprechung der Ergebnisse
Nicht enthalten sind: Umsetzungsleistungen (Korrekturen, Implementierungen), laufende Betreuung oder Folgeprojekte, sofern nicht gesondert beauftragt.
Vergütung: Pauschalpreis von EUR 297,00, fällig bei Beauftragung. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
4.2 Revenue Website Sprint (Projekt)
Der Revenue Website Sprint umfasst nach Maßgabe der individuellen Projektvereinbarung insbesondere:
- Strategiephase: Kick-off-Meeting, Zieldefinition, Zielgruppenanalyse, Seitenstruktur und Content-Strategie
- Designphase: Erarbeitung des visuellen Konzepts und der Designvorlagen; Freigabe-Schleifen gemäß vereinbarter Anzahl
- Entwicklungsphase: Technische Umsetzung auf WordPress/Divi, responsive Design, grundlegende Performance-Optimierung
- Launch-Phase: Abnahme, Veröffentlichung, abschließendes Übergabegespräch
- Anzahl der Unterseiten, Freigabe-Schleifen und sonstige Leistungsparameter gemäß individuellem Projektvertrag
Nicht enthalten sind: laufende Pflege und Hosting, Texterstellung (Copywriting), Fotografie/Videoproduktion, SEO-Optimierung über Grundmaßnahmen hinaus, Plugin-Lizenzen, Domain- und Hosting-Kosten sowie Leistungen von Drittanbietern, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Vergütung: Projektpreis gemäß individuellem Angebot (Richtwert: EUR 5.000,00 bis EUR 15.000,00). Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen. Zahlungsmodalitäten gemäß § 7.
4.3 Continuous Optimization Retainer (laufend)
Der Retainer umfasst nach Maßgabe der individuellen Vereinbarung:
- Laufende Überwachung und technische Optimierung der Website
- Conversion-Rate-Optimierung (CRO) auf Basis von Analysedaten
- Monatliche Prioritätsliste und Umsetzung vereinbarter Maßnahmen
- Monatliches Reporting und Abstimmungsgespräch per Zoom
Umfang, Pauschalpreis und weitere Details werden in einer gesonderten Retainer-Vereinbarung festgelegt. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
4.4 Zusatzleistungen
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (Änderungswünsche, zusätzliche Seiten, zusätzliche Freigabe-Schleifen etc.), werden als gesondertes Paket angeboten und beauftragt. Der Auftraggeber wird vor Ausführung von Mehrleistungen über Umfang und Preis informiert und erteilt eine schriftliche Freigabe.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zu erbringen. Die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung durch den Auftragnehmer setzt die vollständige und zeitgerechte Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
5.2 Im Einzelnen hat der Auftraggeber insbesondere:
- alle erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Videos, Markenassets, Unternehmensinformationen) in verwendbarer Form und in vereinbarter Qualität rechtzeitig bereitzustellen;
- eine entscheidungsbefugte Ansprechperson zu benennen, die für die Kommunikation und Freigaben zur Verfügung steht;
- Feedback, Freigaben und Korrekturen innerhalb der vereinbarten Fristen (§ 6) zu erteilen;
- erforderliche Zugangsdaten (Hosting, CMS, Domain-Verwaltung, Google Analytics etc.) vollständig und korrekt bereitzustellen;
- die Richtigkeit aller vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte zu gewährleisten und sicherzustellen, dass er zur Nutzung aller bereitgestellten Inhalte, Bilder, Logos und sonstigen Schutzgegenstände berechtigt ist;
- den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen im Projektumfang oder in der Aufgabenstellung zu informieren.
5.3 Kommt der Auftraggeber einer wesentlichen Mitwirkungspflicht trotz schriftlicher Erinnerung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist nach, ist der Auftragnehmer berechtigt:
- den Projektablauf zu pausieren und damit verbundene Verzögerungen nicht als eigene Fristüberschreitung zu vertreten;
- entstehende Mehrkosten durch Wartezeiten und Wiederanlaufaufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen;
- nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.
5.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer vor Veröffentlichung der Website etwaige rechtliche Anforderungen (z. B. Impressumspflicht, branchen- und produktbezogene Informationspflichten, wettbewerbsrechtliche Vorgaben) mitzuteilen. Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Verantwortung für die inhaltliche und rechtliche Konformität der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte.
§ 6 Termine und Fristen
6.1 Verbindliche Fertigstellungstermine und Meilensteine werden im individuellen Projektvertrag oder der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert. Mündlich genannte Termine sind unverbindlich.
6.2 Freigabefristen: Entwürfe, Designvorlagen und Meilensteinabnahmen sind durch den Auftraggeber innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich freizugeben oder mit konkreten Änderungswünschen zurückzusenden. Bei Ausbleiben einer Rückmeldung innerhalb dieser Frist gilt der vorgelegte Stand nach zweimaliger schriftlicher Erinnerung mit einer gemeinsam gesetzten Nachfrist als genehmigt.
6.3 Verzug durch den Auftraggeber: Verzögert sich das Projekt durch nicht oder nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, verschieben sich alle nachfolgenden Termine und Fristen entsprechend. Den Auftraggeber treffen in diesem Fall die Kosten etwaiger durch die Verzögerung entstehender Mehraufwendungen.
6.4 Höhere Gewalt: Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (z. B. technische Störungen von Drittanbietern, Ausfälle externer Dienste, Naturereignisse). In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
6.5 Termine und Fristen beginnen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – erst nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Anzahlungszahlung (§ 7) und vollständiger Bereitstellung aller für den jeweiligen Arbeitsabschnitt erforderlichen Unterlagen und Zugangsdaten durch den Auftraggeber zu laufen.
§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise. Der Auftragnehmer unterliegt der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG; es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
7.2 Zahlungsmodalitäten Website Performance Audit
Der Gesamtbetrag ist bei Auftragserteilung fällig und vor Beginn der Arbeiten zu entrichten.
7.3 Zahlungsmodalitäten Revenue Website Sprint
- 50 % des Gesamthonorars sind als Anzahlung bei Vertragsschluss (Auftragsbestätigung) fällig und vor Projektbeginn zu entrichten.
- 50 % des Gesamthonorars (Abschlusszahlung) sind bei Fertigstellung und Bereitstellung der Website zur Abnahme fällig.
Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.
7.4 Zahlungsmodalitäten Continuous Optimization Retainer
Die monatliche Retainer-Gebühr ist jeweils zu Beginn des Leistungsmonats fällig. Die genauen Modalitäten werden in der Retainer-Vereinbarung geregelt.
7.5 Zahlungsziel und Verzug
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (für B2B-Geschäfte: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Die Geltendmachung einer Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von EUR 40,00 bleibt ebenfalls vorbehalten.
7.6 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.7 Rechnungsstellung
Rechnungen werden per E-Mail als PDF übersandt. Der Auftraggeber erklärt sich mit dem Empfang von Rechnungen in elektronischer Form einverstanden.
§ 8 Nutzungsrechte und Urheberrecht
8.1 Übertragung der Nutzungsrechte: Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen, ausschließlichen Nutzungsrechte an den im Rahmen des Projekts erstellten Werken (insbesondere Webdesign, grafische Gestaltungen, Programmierungen). Die Rechteübertragung erfolgt Zug um Zug mit der vollständigen Bezahlung.
8.2 Vor vollständiger Bezahlung der Vergütung sind die erstellten Werke nicht zur öffentlichen Nutzung freigegeben. Eine vorzeitige Verwendung setzt eine schriftliche Vereinbarung voraus.
8.3 Referenzrecht / Portfolio: Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Arbeiten zu Referenz- und Eigenwerbezwecken zu verwenden, insbesondere durch Darstellung in seinem Portfolio, auf seiner Website, in sozialen Netzwerken und in Marketingmaterialien. Dies schließt die namentliche Nennung des Auftraggebers ein. Widerspricht der Auftraggeber dieser Verwendung aus berechtigten Gründen (z. B. Vertraulichkeit nach § 11), ist dies dem Auftragnehmer vor Projektbeginn schriftlich mitzuteilen. Nachträgliche Einwände können nur bei überwiegendem schutzwürdigem Interesse des Auftraggebers berücksichtigt werden.
8.4 Urheberrecht des Auftragnehmers: Ungeachtet der Rechteübertragung nach § 8.1 behält der Auftragnehmer das Urheberrecht an den erstellten Werken. Änderungen an den Werken dürfen nach der Rechteübertragung vorgenommen werden, sofern sie nicht das Recht des Urhebers auf Werkintegrität verletzen (§ 14 UrhG). Eine wesentliche Entstallung oder Beeinträchtigung des Werkes, die geeignet ist, die berechtigten geistigen Interessen des Auftragnehmers zu gefährden, ist untersagt.
8.5 Drittlizenzen: Im Projekt verwendete Drittanbieter-Lizenzen (z. B. Schriftarten, Stock-Bilder, WordPress-Plugins, Theme-Lizenzen) unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber und verbleiben bei diesen. Soweit für den dauerhaften Betrieb der Website Lizenzen erforderlich sind (z. B. Theme-Lizenz, Plugin-Lizenzen), ist der Auftraggeber nach Projektübergabe selbst für deren Erwerb und Verlängerung verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.6 Offene Quelldateien: Die Herausgabe von Quelldateien (Rohdateien, Design-Quelldateien, Figma-Dateien o. Ä.) ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Auftrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die gesonderte Überlassung von Quelldateien kann gegen zusätzliche Vergütung vereinbart werden.
§ 9 Abnahme
9.1 Bei Werkvertragsleistungen (insbesondere dem Revenue Website Sprint) hat der Auftraggeber die fertiggestellte Leistung nach Bereitstellung zur Abnahme abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
9.2 Die Abnahme erfolgt schriftlich (per E-Mail). Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die Mängel schriftlich und konkret zu bezeichnen.
9.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der vereinbarten Leistung gestalterische Freiheit.
9.4 Fiktive Abnahme: Reagiert der Auftraggeber auf eine schriftliche Abnahmeaufforderung nicht innerhalb von 10 Werktagen, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB analog). Der Auftragnehmer weist in der Abnahmeaufforderung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin.
§ 10 Gewährleistung
10.1 Mängelrüge: Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu rügen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
10.2 Gewährleistungszeitraum: Nach erfolgter Abnahme leistet der Auftragnehmer Gewähr für die Mangelfreiheit der erbrachten Leistung für einen Zeitraum von 30 Tagen (Nachbesserungsrecht). In diesem Zeitraum werden vertragswidrige technische Fehler, die auf die Leistung des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kostenfrei behoben.
10.3 Ausschluss: Die Gewährleistung umfasst nicht:
- Fehler oder Funktionsstörungen, die durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Dritter am Code oder an Inhalten verursacht wurden;
- Inkompatibilitäten durch Drittanbieter-Plugins, -Themes oder -Dienste, die nach der Abnahme installiert oder aktualisiert wurden;
- Beeinträchtigungen durch Hosting-seitige Probleme, CMS-Updates oder Betriebssystem-Änderungen nach der Abnahme;
- Fehler, die auf unvollständigen oder fehlerhaften Informationen/Inhalten des Auftraggebers beruhen;
- bloße Geschmacks- oder Designpräferenz-Änderungen nach Abnahme.
10.4 Sonstige Mängelrechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung in § 11.
§ 11 Haftungsbeschränkung
11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
- in den Fällen, in denen eine Garantie übernommen wurde.
11.2 Bei einfacher (leichter) Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Haftungshöchstgrenze: Im Fall der einfachen Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers der Höhe nach begrenzt auf den Betrag des im jeweiligen Vertrag vereinbarten Honorars. Weitergehende oder mittelbare Schäden, entgangener Gewinn, Folgeschäden sowie sonstige mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
11.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
11.5 Inhalte des Auftraggebers: Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Inhalte (Texte, Bilder, Marken, etc.), die der Auftraggeber bereitgestellt hat. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger oder rechtewidriger Inhalte des Auftraggebers entstehen, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
11.6 Rechtliche Prüfungspflichten: Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte auf Rechtmäßigkeit (z. B. Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht) zu prüfen.
§ 12 Vertraulichkeit
12.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei dauerhaft vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für eigene Zwecke zu verwenden.
12.2 Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, technische und kaufmännische Informationen, Strategien, Kalkulationen sowie alle sonstigen Informationen, die die offenbarende Partei als vertraulich bezeichnet oder die nach ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind.
12.3 Ausgenommen von der Vertraulichkeitspflicht sind Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Offenbarung bereits öffentlich bekannt waren,
- nach der Offenbarung ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,
- der empfangenden Partei bereits vor der Offenbarung bekannt waren, oder
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenbart werden müssen (die offenbarende Partei ist in diesem Fall vorab zu informieren, soweit rechtlich möglich).
12.4 Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von 5 Jahren nach Vertragsbeendigung.
12.5 Portfoliorecht: Das Recht des Auftragnehmers zur Verwendung der Projektergebnisse zu eigenen Referenzzwecken gemäß § 8.3 bleibt von der Vertraulichkeitspflicht unberührt, soweit der Auftraggeber nicht vor Projektbeginn schriftlich widerspricht.
§ 13 Kündigung
13.1 Revenue Website Sprint (Projektkündigung)
Kündigung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall hat der Auftraggeber die bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Die Vergütung bemisst sich nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen am Gesamtprojekt auf Basis des vereinbarten Projekthonorars. Darüber hinaus hat der Auftraggeber etwaige bereits veranlasste und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen (z. B. Lizenzen, Drittdienstleister) zu erstatten.
Im Falle der Kündigung nach vollständiger Erbringung einer Projektphase ist die für diese Phase vereinbarte Vergütung vollständig geschuldet.
Kündigung durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund: Der Auftragnehmer ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, schwerwiegenden oder dauerhaften Verletzungen von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber oder bei Zumutbarkeitsgesichtspunkten, die eine Fortsetzung der Zusammenarbeit verhindern.
13.2 Continuous Optimization Retainer (ordentliche Kündigung)
Das Retainer-Verhältnis ist von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar, sofern in der Retainer-Vereinbarung keine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
13.3 Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
13.4 Datenübergabe bei Vertragsende
Nach Vertragsbeendigung und vollständiger Vergütung stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber sämtliche für den Betrieb der Website erforderlichen Zugangsdaten zur Verfügung, die in seinem Besitz sind. § 8.6 (Quelldateien) bleibt unberührt.
§ 14 Kommunikation
14.1 Primäre Kommunikationskanäle: Die Kommunikation zwischen den Parteien erfolgt primär per E-Mail und über Zoom-Videokonferenzen. Dies gilt für Anfragen, Abstimmungen, Freigaben, Änderungswünsche und sonstige projektbezogene Kommunikation.
14.2 Keine telefonische Erreichbarkeit: Aus gesundheitlichen Gründen (Hörbehinderung) ist der Auftragnehmer telefonisch nicht erreichbar. Der Auftraggeber nimmt dies zur Kenntnis und akzeptiert, dass sämtliche Kommunikation über die in § 14.1 genannten Kanäle erfolgt. Diese Beschränkung stellt keinen Mangel der Leistung und keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar.
14.3 Untertitel-Funktion: Bei Zoom-Meetings wird die automatische Untertitel- und Transkriptionsfunktion genutzt. Der Auftraggeber erklärt sich hiermit einverstanden.
14.4 Antwortzeiten: E-Mail-Anfragen werden in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen (Montag–Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Deutschland) beantwortet. Außerhalb dieser Zeiten (Wochenenden, Feiertage, ausgewiesene Urlaubs- und Abwesenheitszeiten) kann die Antwortzeit abweichen. Urlaubs- und sonstige Abwesenheiten werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt.
14.5 Schriftform: Alle rechtserheblichen Erklärungen (Auftragserteilung, Freigaben, Änderungswünsche, Abnahmen, Kündigungen) bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform im Sinne dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich notarielle Beurkundung oder gesetzliche Schriftform verlangt wird.
§ 15 Datenschutz
15.1 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter erfolgt ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses auf Grundlage der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des BDSG.
15.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, die unter https://www.hiddendesignchampion.com/datenschutz abrufbar ist.
15.3 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten des Auftraggebers erhält, handelt er ausschließlich weisungsgebunden als Auftragsverarbeiter. In diesem Fall ist ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO zu schließen.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber seinen Sitz im Ausland hat.
16.2 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand Tutzing. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
16.3 Schriftformerfordernis für Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. E-Mail genügt als Schriftform im Sinne dieser Klausel.
16.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
16.5 Gesamte Vereinbarung
Diese AGB und die jeweilige Auftragsbestätigung/der jeweilige Projektvertrag enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den jeweiligen Auftrag und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zu diesem Thema, soweit darin nicht ausdrücklich auf deren Fortgeltung hingewiesen wird.